Anträge und Initiativen

Grüner Pfeil im Radverkehr!

(Antrag vom 16.03.2021)

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Grünen Pfeil für Fahrradfahrer*innen, der das ampelfreie Rechtsabbiegen ermöglicht, dort flächendeckend in der Stadt anzubringen, wo er
sinnvoll und ausreichend sicher für alle Verkehrsteilnehmer*innen genutzt werden kann.
Zu berücksichtigen ist dabei auch die Sicherheit der Fußgänger*innen. Deshalb sollen Kreuzungen ausgewählt werden, die übersichtlich und sicher genug sind, Fußgänger*innen zu sehen und für die Radfahrer*innen gleichzeitig eine Fahrt ohne Wartezeit ermöglichen. Die Verwaltung möge dazu dem Verkehrsausschuss mögliche Stellen für die Anbringung des Grünen Pfeils für Fahrradfahrer*innen in der Stadt vorschlagen.


Begründung:
Ein Verkehrszeichen zum freien Rechtsabbiegen bei Rot nur für Fahrradfahrer*innen ist ein Baustein einer Verkehrswende pro Rad.
Dies ist mit der angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO), die ab dem 28. April 2020 gilt, für Radfahrer möglich. Künftig erlaubt der Grüne Pfeil für Fahrradfahrer*innen, diesen das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet.
Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten und warten, bis die Kreuzung frei ist, und sie niemanden gefährden. Dabei geht es auch um die Reduzierung von Gefahren, denen Radfahrer*innen durch abbiegende Lastwagen ausgesetzt sind.

In den Niederlanden, Frankreich und Belgien sind solche Verkehrszeichen schon erfolgreich im Einsatz.

Sachstandsbericht zur Schülerbeförderung

(Antrag vom 09.03.2021)


Die Verwaltung möge zum nächsten Schul-, Kultur- und Sportausschuss im April einen Sachstandsbericht zur Schülerbeförderung nach der allmählichen Öffnung der Schulen vorlegen.


Begründung:
Bei vielen Eltern in der Stadt besteht die berechtigte Sorge, dass die Schülerbeförderung lediglich wieder mit dem normalen Betrieb bewältigt werden soll. Insbesondere vor dem Hintergrund der Mutationen des Coronavirus und der Tatsache, dass die Staatsregierung die Kostenübernahme für zusätzliche Schulbusse bis zum Juli verlängert hat, ist es geboten, genaue Zahlen der beförderten Kinder und die Zahl der zusätzlichen Linien zu erhalten.


Sachstandsbericht zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen und Kitas

(Antrag vom 09.03.2021)


Die Verwaltung möge zum nächsten Schul-, Kultur- und Sportausschuss, einen Sachstandsbericht vorlegen, wie viele mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion in Rosenheimer Schulen und Kitas eingerichtet wurden und wie viele noch benötigt werden. Außerdem fordern wir einen Sachstandsbericht darüber, ob (und wenn ja wie viele) CO2-Sensoren installiert wurden und wie die Erfahrungen damit sind.


Begründung:
Die erste Antragsrunde zur Förderung dieser Geräte lief am 31.12.2020 ab. Die Staatsregierung hat am 22.12.2020 eine Ergänzung der Förderung um eine zweite Antragsrunde für mobile Luftreinigungsgeräte beschlossen. Der staatliche Förderanteil für die Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.

Bekämpfung der Folgen der Pandemie im Jugendhilfebereich

(Antrag vom 09.03.2021)


Die Verwaltung möge prüfen, ob es notwendig ist, im Jugendamt eine neue Stelle für Streetworking, Erziehungsberatung oder Ausbildungscoaching zu schaffen. Der Zeitpunkt dafür ist günstig, weil die Staatsregierung am 8.März 2021 angekündigt hat, für diese Aufgabenfelder
200 neue Stellen bayernweit zu finanzieren.


Begründung:
Durch die seit einem Jahr andauernde Pandemie sind vor allem Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen und psychischen Entwicklung stark beeinträchtigt. Es ist zu vermuten, dass besonders die Sozialarbeit an den Schulen in nächster Zeit sehr nachgefragt wird. Zudem brauchen viele Schulabgänger ein intensives Coaching für den Übergang von Schule zu Beruf und Studium, da im letzten Jahr alle Ausbildungsmessen und Praktika weggefallen sind.

Verkehrssituation an der Grund- und Mittelschule Aising

(Antrag vom 09.03.2021)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Geschwindigkeit an der Aisinger Straße von der Einmündung Grünfeldstraße bis zur Einmündung Sudelfeldstraße, vor der Grundschule Aising, auf 30km/h zu beschränken.


Begründung:
Die Aisinger Straße ist eine hochfrequentierte, und im Bereich der Schule auch teilweise schlecht einsehbare Straße. Daher würde eine Beschränkung auf Tempo 30 die Verkehrssicherheit der Schülerinnen* verbessern.
Bereits wenige Stundenkilometer weniger können den Bremsweg eines Kraftfahrzeugs erheblich reduzieren und sind somit auch entscheidend für die Verkehrssicherheit. Vor allem vor Grundschulen und Kindertagesstätten ist zum Schutz der Kinder besondere Vorsicht geboten.
Dahingehend wurde vor ein paar Jahren §4 Abs. 9 Satz 4 StVO geändert, sodass u.a. die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 an innerörtlich klassifizierten Straßen sowie weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, etc. erleichtert wurde.
Die Grund- und Mittelschule Aising liegt offiziell an der Gärtner- bzw. Max-Hickl-Straße, jedoch ist aber der Hauptweg der Grundschülerinnen* der Weg über die Aisinger Straße, wo ein direkter Fußweg zum Pausenhof führt. Unmittelbar an der Aisinger Straße liegt darüber hinaus der Ein- und Ausgang der Mittagsbetreuung und der offenen Ganztagesschule (Haus
Nr. 76).

Gerade die Einmündung Aisinger Straße/ Max-Hickl-Straße ist eine Gefahrenzone, da der vorfahrtsberechtigte Verkehr aufgrund des Straßenverlaufs von links nur bedingt einzusehen
ist, während von rechts auch sehr viel Verkehr zu beachten ist. Hier überqueren viele Kinder aus dem Gebiet Aising Ost von der Grünfeldstraße kommend die Aisinger Straße, welche gerade morgens in Pulken zur Schule laufen. Darüber sind die beiden Bushaltestellen (Stadtein- und auswärts) an der Aisinger Straße unübersichtlich. Auch der Gehweg ist hier recht schmal, sodass die Kinder kurzzeitig auf die Straße ausweichen.

Bekämpfung der Folgen der Pandemie

(Antrag vom 03.03.2021)

Mehr kostenlose Veranstaltungsorte schaffen
Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt, öffentliche Räume (wie Museen, Galerie, Archiv, Haus der Vereine, KuKo und Lokschuppen) als kostenlose Veranstaltungsorte für ortsansässige Kulturvereine und Initiativen zu nutzen.
Begründung:
Gerade in der Phase nach dem Lockdown und als Zeichen der Stadt, dass Rosenheim wieder zu einem offenen, aktiven, kreativen und kostenfreien Stadtleben zurückkommen will, sollten möglichst viele Angebote im offenen Raum für Kulturschaffende gemacht werden.


Kostenfreier Stadtbusverkehr
Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt:
Der Rosenheimer Stadtbusverkehr (Kroiss) wird für die Dauer der fehlenden Eigenwirtschaftlichkeit der einzelnen Linienkonzessionen für die Rosenheimer Bürger kostenfrei.
Begründung:
Der Stadtrat hat die Umwidmung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Nahverkehrsplanes des HH 20/21, zur Stützung des Rosenheimer Stadtbusverkehres beschlossen. Der Stadtbusverkehr wird durch Einnahmen der Stadt finanziert, deshalb soll das Busangebot zum Wiedererreichen der Eigenwirtschaftlichkeit durch diese besondere Werbemaßnahme gefördert werden.

Einrichten von „Sommerstraßen“
Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Stadteilen mit hoher Bau- und Bevölkerungsdichte sogenannte Sommerstrassen (temporäre Spielstraßen) einzurichten und diese zusammen mit sozialen Trägern wie
z.B. dem Stadtjugendring, der Bürgerstiftung o.ä. zu betreuen.
Begründung:
Der Mangel an Freizeitmöglichkeiten trifft gerade Menschen, die sich einen kleinen Wohnraum mit mehreren Personen teilen müssen. Hier sind oft die Kinder die besonders Leidtragenden. Die Einrichtung von temporären Spielstraßen (meist am Wochenende) bietet wohnortnah den Familien Raum zum Spielen und zum sozialen Austausch. Beispiele zur Durchführung gibt es in München, Berlin, aber auch Städte in vergleichbarer Größe wie Rosenheim haben dieses Konzept bereits höchst erfolgreich umgesetzt.


Planungen für eine Kunstmeile/Skulpturenweg wieder aufnehmen
Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt, die Planungen für eine Kunstmeile in der Innenstadt wieder aufzunehmen.
Begründung:
Seit Jahren wird über ein solches Kunstprojekt im Schul-, Kultur- und Sportausschuss immer wieder diskutiert. Die Ideen aus dem Gremium, aus der Städt. Galerie, und vom Kunstverein sollten zügig und zielgerichtet wieder aufgenommen und realisiert werden.

Der Innspitz soll belebter werden!

(Antrag vom 02.03.2021)

Wir beantragen, dass die Stadt ein Konzept für die Errichtung eines „Kulturstrands“ erarbeitet, in Anlehnung vieler anderer bayrischer Städte wie Augsburg oder München. Dort sollen eine kleine Bühne, Ruhebereiche (auch mit Hängematten), ein Sandkasten zum Spielen (ev. auch ein Beach-Volleyball-Feld) und Zugänge zum Wasser geschaffen werden. Der Innspitz wäre aus unserer Sicht ein idealer Ort um in der Zeit zwischen Mai und Oktober dieses Konzept zu starten und nachhaltig weiter zu entwickeln.

Begründung:

Wir wollen mit diesem Antrag das Konzept der Landesgartenschau 2010 fortschreiben. Dort war das große Thema „Das Leben am Fluss“. Mit dieser Bezugnahme wollen wir v.a. auf die Lage Rosenheims an zwei Flüssen hinweisen und damit die 2010 begonnene Markenbildung des Lebens und Verweilens am Fluss wiederbeleben.

Temporärer Sandkasten in der Innenstadt

(Antrag vom 02.03.2021)

Die Stadt wir beauftragt am Ludwigsplatz (in der Nähe des Gerinnes zwischen St. Nikolaus-Kirche und „Trachten Unterseher“) einen temporären Sandkasten zu errichten, um dem Freizeit- und Ruhebedürfnis der Menschen, die sich in der Innenstadt aufhalten, entgegenzukommen. Der Sandkasten sollte mit einfachen Sitzgelegenheiten zum Ausruhen bestückt werden. Eine kleine „Strandbar“ mit alkoholfreien Shakes und Mischgetränken könnte die Attraktivität steigern.

Begründung:

Wie von der CIMA, aber v.a. vom City-Management und dem Einzelhandel seit Langem gefordert, muss die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gesteigert werden. Der „Sandkasten“ am Ludwigsplatz könnte dazu beitragen die Innenstadt noch attraktiver zu machen.

Freibad früher öffnen!

(Antrag vom 02.03.2021)

Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine vorzeitige Öffnung (Anfang April) unseres städtischen Freibades zu veranlassen. Der Rosenheimer Bevölkerung soll damit ein attraktives, den Anforderungen der Pandemie entsprechendes, Freizeitangebot erstellt werden.

Begründung:

Die aufgrund der Pandemie erfolgte Schließung der Sport- und Freizeiteinrichtungen hat einen sehr hohen Bedarf an Bewegungsangeboten gerade bei Familien mit Kindern ausgelöst. Personen, die aus therapeutischen Gründen das Schwimmbad nutzen, brauchen auch dringend wieder dieses Angebot.

Der Wechsel des Personals vom Klepperbad zum Freibad kann durch die pandemiebedingte Schließung des Klepperbades jederzeit erfolgen.

Wir fordern: Verbesserte Verkehrslenkung durch Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt!

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, und der Vertreter der ÖDP, beantragen eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung auf allen öffentlichen Stellplätzen in der Gebührenzone 1.
Mit einbezogen in die Gebührenzone 1 wird die Loretowiese, der Parkplatz am Max-BrahmPlatz, der Parkplatz an der Briancon Strasse, der Parkplatz am Eisstadion, die Stellplätze an der Stempflinger Strasse und der Parkplatz an der Luitpoldhalle.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat einen Vorschlag zur Parkgebührenordnung vorzulegen. Das Parken in Parkhäusern soll günstiger bemessen sein
, als das Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum. Ausgenommen von der Parkraumbewirtschaftung sind
ausgewiesene Anwohnerparkplätze.

Die dadurch generierten Einnahmen sollen der Umsetzung des Nahverkehrsplans, sowie der Förderung des Radverkehrs in Rosenheim zugutekommen.

Begründung:
Kostenlose Parkmöglichkeiten in der Innenstadt fördern den Parkplatzsuchverkehr und tragen damit wesentlich zur verkehrlichen Belastung in Rosenheim bei. Dieser Suchverkehr
entfällt, wenn der Anreiz nicht mehr vorhanden ist, einen kostenlosen Parkplatz zu finden.
Mit dieser Maßnahme wird eine Gleichbehandlung der Parkplatznutzer erreicht. Das Angebot an öffentlichen Parkplätzen in Rosenheim ist laut der CIMA mehr als ausreichend. Eine Erhöhung des ÖPNV- und des Fahrradanteils wird nur gelingen, wenn ein finanzieller Anreiz dazu besteht. Eine bessere Auslastung der Parkhäuser kann hier durch eine
geringere Parkgebühr, gegenüber dem Parken im öffentlichen Raum, erreicht werden.
Die Einnahmen, die die Stadt über die zusätzlichen Parkgebühren erhält, sollen zur Förderung klimafreundlicher Verkehrsmittel verwendet werden. Damit werden Alternativen zum MIV gefördert, die es den Bürgerinnen* erleichtert auf das Auto zu verzichten. Die Maßnahmen zur Umsetzung des Nahverkehrsplanes und des Rosenheimer Radentscheides werden
beschleunigt.

Corona-Unterricht: Die Schulen brauchen zusätzliche Räume für Präsenzunterricht!

(Antrag vom 03.02.2021)

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, und der Vertreter der ÖDP, stellen hiermit folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Schulamt zu prüfen, welche Räumlichkeiten von Kirchengemeinden, Sportvereinen, Kulturinstitutionen und Gaststätten zur Nutzung für Wechselunterricht geeignet sind, und zu welchen Konditionen diese zur Verfügung stehen.

Begründung:
In absehbarer Zeit wird es wieder zu Präsenzunterricht kommen. Viele Schulen haben zu wenig Platz, um die Abstandsregelungen einzuhalten, oder gelegentlich in großen Räumen „durchzuatmen“. Mit Ausweichräumlichkeiten haben die Schulen im wahrsten Sinne des
Wortes mehr Spielraum für Unterricht und Gemeinschaftsaktivitäten. Dies wäre auch ein Zeichen der Solidarität mit den Kindern und dem Lehrpersonal.
Die meisten Gemeindehäuser der Kirchen werden derzeit kaum genutzt, und Turnhallen, Theaterräume und Gastsäle gar nicht. Beispiele gibt es derzeit in mehreren Städten, in denen solche Angebote wahrgenommen werden (Artikel SZ vom 27.01.2021). Auch in Rosenheim wurde mit der Städtischen Galerie und dem Finsterwalder Gymnasium schon ein gutes Beispiel gegeben.

Bäume pflanzen für Rosenheim!

(Antrag vom 03.02.2021)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, und der Vertreter der ÖDP, stellen hiermit folgenden Antrag:
Rosenheim beteiligt sich am Projekt „Eichenpflanzungen zu Ehren von Joseph Beuys“ der Stiftung DASMAXIMUM in Traunreut.

Begründung:
Mit seinem utopisch anmutenden Projekt „7000 Eichen – Stadtverwaldung statt Stadtverwaltung“ setzte Beuys als Pionier einer sozial-ökologischen Kunst neue Maßstäbe. 1982 lagerte er dafür 7000 Basaltstelen auf dem Friedrichsplatz in Kassel ab. An dessen Spitze pflanzte er im März 1982 die erste Eiche. 1987 (ein Jahr nach Beuys‘ Tod) war mit der Pflanzung der letzten von 7000 Eichen seine „soziale Plastik“ beendet.
Beuys‘ 100. Geburtstag am 12. Mai 2021 nimmt DASMAXIMUM in Traunreut (unter der Museumsleitung von Birgit Löffler) als Anlass, die Pflanzung bayernweit voranzutreiben. Das Netzwerk bayerischer Städte und Gemeinden STADTKULTUR beteiligt sich bereits. Die Städte Traunstein, Erlangen und Ingolstadt haben ihr Interesse bezeugt.

Auch für Rosenheim wäre das ein Anlass den Künstler Beuys zu ehren und einen oder mehrere Bäume (es müssen nicht nur Eichen sein) im Rahmen des Projekts von DASMAXIMUM zu pflanzen.

Der Auwald an der Mangfall muss geschützt werden!

(Antrag vom 26.01.2021)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt hiermit folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung möge prüfen, welche Flächen im LSG Mangfall, auf dem Stadtgebiet von Rosenheim, naturschutzfachlich besonders schützenswert sind, und eine entsprechende Kartierung zum gesamten LSG Mangfall (in der Stadt Rosenheim) vornehmen.
2. Die Verwaltung möge im weiteren Schritt überprüfen, wie der Schutzstatus im gesamten LSG Mangfall erhöht werden kann, und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung durchführen.
Begründung:
Die Grünflächen entlang der Mangfall stellen einen noch weitgehend  intakten Lebensraum dar, dessen Schutzstatus verbessert werden muss. Durch die beidseitigen Deichrückverlegungen werden diese Auwälder gelegentlich überflutet und somit noch aufgewertet. Das gesamte Gebiet dient auch zur Naherholung für die Rosenheimer Bevölkerung, das Waldgebiet ist sehr wichtig für das Mikroklima der Stadt und dient als CO2 Speicher.
In der bisherigen Verordnung für das LSG Mangfall, welche die rechtliche Grundlage für den Schutz dieses Gebietes darstellt, ist nach §6 Abs.1 Nummer 2 die „ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung im bisherigen Nutzungsumfang und in der bisherigen Nutzungsart“ erlaubt. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen möchte hier generell den Schutzstatus erhöhen.
Eine Möglichkeit wäre die Ausweisung des Auwaldes zum Naturwald-Reservat, in welchem keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme stattfindet, um eine ungestörte Entwicklung ohne menschliche Eingriffe zu ermöglichen (abgesehen von den für Naturwald-Reservaten zugelassenen Ausnahmen).
Auwälder zeichnen sich generell durch hohe Biodiversität aus; sie sind für den Wasserhaushalt von besonderer Bedeutung gerade auch in Zeiten des Klimawandels. Sie dienen sowohl bei Starkregenereignissen als auch in Trockenphasen als Wasserspeicher; durch die Artenvielfalt sind sie resilienter gegen das Waldsterben und somit von hohem Wert für die Flora und Fauna. In diesem Gebiet brüten z.B. Grau- und Grünspecht, der Pirol, der Gänsesäger und die Wasseramsel. Am Turnersteg laichen die Nasen, auch der seltene Huchen kommt in der Mangfall vor. Im Auwald wächst z.B. der geschützte Seidelbast.
An den Mangfalldämmen werden bereits staatliche Fördermaßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt von unseren Biodiversitätsbeauftragten  umgesetzt. In diesem Bereich befindet sich auch das Mündungsgebiet der Kalten, einer der letzten Flüsse Oberbayerns mit nat ürlichem Flusslauf. Der Flussbereich der Kalten kurz oberhalb der Mündung ist bereits als FFH Gebiet ausgezeichnet. 

Trinkwasserspender für Salin- und Luitpoldpark!

(Antrag vom 18.11.2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
der Stadtrat der ÖDP, Horst Halser, und die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, stellt hiermit folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken im Salin- und im Luitpoldpark die Aufstellung von Trinkwasserspendern zu planen und zeitnah, spätestens bis Sommer 2021, umzusetzen.
Begründung:
Begründung: Die Trinkwasserstationen versorgen die Bürger*innen in den heißen Sommermonaten des Jahres mit kostenfreiem  Trinkwasser. Für Besucher*innen und Tourist*innen sind diese Frischwasserquellen ein Zeichen für die Gastfreundschaft der Stadt Rosenheim. Gleichwohl erhöhen die Anlagen die Aufenthaltsqualität an den Standorten und Bereichern das Stadtbild. Außerdem rücken sie die Bedeutung des wichtigsten und vor allem nachhaltigen Lebensmittels Trinkwasser mehr in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und leisten einen Beitrag zur Gesundheitsförderung. Auch vor dem Hintergrund der Klimaanpassung verbessern Trinkbrunnen die Stadträume.
Im Zuge der Tiefbaumaßnahmen in den genannten Parks könnte die Installation der Trinkstellen problemlos umgesetzt werden.

Wir fordern: Luftreiniger für Rosenheims Klassenzimmer!

(Antrag vom 5.11.2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtrat der ÖDP, Horst Halser, stellen folgenden Antrag:
Die Stadt Rosenheim stattet die Klassenzimmer der Schulen, die dies beantragen, mit qualitativ hochwertigen und hocheffizienten Luftreinigern aus. Drei Kriterien müssen erfüllt sein, um die Virenlast im Raum schnell abzubauen:
1. Der Volumenstrom der Geräte muss mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entsprechen.
2. Der Luftreiniger braucht leistungsstarke HEPA-Filter der Klasse 14.
3. Das Gerät muss so geräuscharm arbeiten, dass es den Unterrichtsverlauf nicht stört.
Begründung:
Das Lüftungskonzept des Kultusministeriums ist mangelhaft und in der kalten Jahreszeit nicht umsetzbar. Eine Studie des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr
kommt zu dem Ergebnis, dass kurzes Stoßlüften nicht reicht, um die Viruslast wirklich zu reduzieren. Lüften sei physikalisch nur dann sinnvoll, wenn ein großer Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen bestehe und es draußen ziemlich windig sei. Drei bis fünf Minuten Stoßlüften seien nicht ausreichend.
Eine Expertenanhörung der Kultusministerien endete mit der Empfehlung, zumindest flankierend hochwertige Luftreinigungsgeräte in den Klassenzimmern einzusetzen. Der Freistaat Bayern hat daraufhin 37 Mio.€ für Kohlendioxid-Ampeln und Luftfilter in Schulen zur Verfügung gestellt. Aus diesem Fördertopf könnten die Luftreiniger für Rosenheims Schulen finanziert werden.

Wir brauchen eine Biotonne im Holsystem!

(Antrag vom 27.10.2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtrat der ÖDP, Horst Halser, beantragen für das Stadtgebiet Rosenheim die Einführung einer Biotonne im Holsystem. Die Verwaltung möge dazu Vorschläge zum Abholturnus der Mülltonne und der Biotonne erarbeiten.
Zur Verwertung des Bioabfalls soll eine Biovergärungsanlage gebaut werden. Diese könnte auch im Verbund mit dem Landkreis Rosenheim und Nachbarlandkreisen gemeinsam errichtet und genutzt werden. Mit der Stadt Traunstein besteht bereits ein Energieeffizienznetzwerk, welches als Grundlage hierfür dienen könnte. Bis zur Fertigstellung der Biovergärungsanlage soll der Bioabfall in einer existierenden Anlage verwertet werden, wie z. B. bei der Firma Wurzer in Eitting (Landkreis Erding).
Begründung:
Zur effektiven Erfüllung der EU-Verordnung der Getrenntsammelpflicht für Bioabfälle (Umsetzung nach deutschem Recht ab 1.1.15 über das Kreislaufwirtschaftsgesetz) ist es notwendig, eine Biotonne
im Holsystem auf dem Stadtgebiet Rosenheim einzuführen. Damit wird das Einsammeln sämtlicher Bioabfälle für jeden Haushalt auf städtischem Gebiet vollständig auf ein Abholsystem umgestellt, wie es bereits im restlichen Bundesgebiet fast flächendeckend erfolgreich gemacht wird. In Bayern bieten bereits 78 von 96 entsorgungspflichtigen Körperschaften die Biotonne an (in unserer Region sind das die Stadt Wasserburg sowie die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein), das bayerische
Umweltamt hält die Einführung einer Biotonne für wünschenswert.
Parallel zur Einführung der Biotonne sollte in Zeiten der Energiewende eine Biovergärungsanlage gebaut werden, damit der Bioabfall sowohl stofflich als auch energetisch genutzt und zu Kompost
und Biogas umgewandelt wird.
In Rosenheim bietet sich an, das Biogas nach entsprechender Aufarbeitung in das gut ausgebaute Stadtgasnetz einzuleiten.
Der übrig gebliebene feste Teil kann als Kompost und der flüssige Teil als Flüssigdünger an Landwirte und Landwirtinnen, Privathaushalte oder Landschaftsgärtnereien verkauft werden. Wichtig ist insbesondere die Rückgewinnung des Phosphats; man schätzt, dass dessen natürliche Vorkommen früher erschöpft sein werden als die des Erdöls.

Lichtverschmutzung

(Antrag vom 20.10.2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Stadtrat der ÖDP, Horst Halser, stellen
hiermit folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu berichten:
1. Welche allgemein gültigen Vorschriften / Regelungen in Rosenheim zur Zeit, bezüglich Beleuchtung, bestehen und angewendet werden.
2. Ob, und wenn ja wie, die seit 1. August 2019 in Bayern für Beleuchtungsanlagen im Außenbereich (Artikel 11a des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG), und für Fassaden- und
Werbebeleuchtung im Außenbereich, Artikel 9 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes
(BayImSchG)) geltenden Gesetze umgesetzt wurden.
Begründung:
Seit 01.08.2019 gelten
zwei Gesetze zur Lichtverschmutzung in Bayern. Diese sollen dazu beitragen,
die Lichtverschmutzung in Bayern zu reduzieren. Beide kamen infolge des
Volksbegehren Artenschutz („Rettet die Bienen“) im Juli 2019 zustande, um die stark bedrohte Insektenfauna vor Lichtverschmutzung zu schützen sowie ganz allgemein den Artenschutz in Bayern zu stärken.
Lichtverschmutzung hat aber nicht nur negative Auswirkungen auf Flora und Fauna, sondern auch
auf uns Menschen.
Der Nachthimmel wird konstant durch (meist) künstliche Lichtquellen aufgehellt. Reflektiertes Licht
wird von Partikeln in der Luft abermals reflektiert und in mehrere Richtungen abgestrahlt und
dadurch in die Luftschichten der Erdatmosphäre gestreut.
Künstliches Licht stört den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus. Gesunder Schlaf dient der Regeneration
und fördert Lernprozesse und Infektionsabwehr. Durch den Einfluss hellen Lichts bekommen aber
immer mehr Menschen Probleme mit dem Einschlafen oder schlafen generell schlechter.

Licht in der Nacht bedeutet außerdem Stress. Durch ständige Beleuchtung gerät unsere innere Uhr
aus dem Takt und es kommt zu Schlafstörungen und allgemeiner Ruhelosigkeit.

KU’KO: Kulturschaffende leiden unter der Krise!

(Antrag vom 20.10.2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, und der Stadtrat der ÖDP, Horst Halser, stellen
hiermit folgenden Antrag:
Die Veranstaltungs- und Kongress GmbH (VKR) möge dem Stadtrat einen schriftlichen Bericht über
die kulturellen Aktivitäten des Kultur und Kongress Zentrums Rosenheim für das Jahr 2020 erstellen.
Dieser sollte auch eine Vorschau auf die geplanten Veranstaltungen enthalten, mit denen das kulturelle Leben in der Stadt und dem südostbayrischen Raum gefördert und weiter entwickelt werden
soll.
Insbesondere sollte dabei über die von der VKR organisierten Veranstaltungen informiert werden,
und die Unterstützung der Rosenheimer Kulturszene durch die VKR dargelegt werden.
Begründung:
Seit dem Lockdown zu Beginn des Jahres, stehen besonders die Kulturschaffenden unter Druck. Auftritte, Lesungen, Ausstellungen und vieles mehr wurden abgesagt, verschoben oder sind nur mit starken Einschränkungen möglich.
Das Kulturamt der Stadt Rosenheim, die Städtische Bibliothek, die Städtische Galerie und weitere
Einrichtungen und Vereine tun ihr Möglichstes, damit das kulturelle Leben in der Stadt nicht zum
Erliegen kommt.
Zu diesen Bemühungen, das kulturelle Leben und damit die Attraktivität unserer Stadt zu fördern,
sollte auch das KuKo seinen Beitrag leisten.

Wir brauchen ein umweltfreundliches Verkehrskonzept für das Naherholungsgebiet Floriansee, Happinger-Au-See und Happinger See!

(Antrag vom 25.09.2020)

Die Verwaltung wird beauftragt, für Happing und das Naherholungsgebiet Floriansee, Happinger-Au-See und Happinger See ein Verkehrskonzept zu entwickeln.
Eingegrenzt wird das Gebiet von der Moosbachstraße, der Happinger-Au Straße, der Innaustraße und der Seestraße.
Vorrangiges Ziel des Verkehrskonzeptes soll die Entlastung des Landschaftsschutzgebietes Innauen Süd, vom motorisierten Individualverkehr sein. Dazu ergänzend soll ein Parkraumplan erstellt werden.
Ein durchgängiges Radwegenetz aus den städtischen Siedlungsgebieten soll die Erreichbarkeit der Seen mit dem Fahrrad, gerade für Familien mit Kindern, sicher und attraktiv machen. Ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind einzuplanen.
Eine bedarfsorientierte Anbindung des Naherholungsgebietes an den ÖPNV für Familien soll geschaffen werden. Dies gilt besonders in der Badesaison. Hierbei ist auf barrierefreie Zugänge zu achten. Die Vorschläge der Deutschen Bahn zu den Bahnübergängen in Happing sind mittlerweile so konkret, dass die künftige Verkehrsführung Teil eines Verkehrskonzeptes sein muss.
Begründung:
Das bei den Rosenheimer Bürgern äußerst beliebte Naherholungsgebiet Floriansee, Happinger-Au-See und Happinger See ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Innauen Süd. Gerade in den Sommermonaten sind die Wege und Straßen mit Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern stark frequentiert, ohne dass eine klare Verkehrsführung erkennbar ist. Dies führt vermehrt zu Unsicherheiten oder Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer, zumal meist Geschwindigkeitsbegrenzungen
fehlen. Wildparker behindern oftmals notwendige Rettungswege. Die Erweiterung des Pferdehofes und eines Gewerbebetriebes haben die Situation nochmals verschärft. Die Belastung durch den motorisierten Individualverkehr ist für das Landschaftsschutzgebiet Happing, hoch.

Dieser Antrag wird unterstützt vom Vertreter der ÖDP, Stadtrat Horst Halser.

Rosenheim muss sicherer Hafen für Geflüchtete werden!

(Antrag vom 10.09.2020)

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt gemeinsam mit dem Vertreter der ÖDP, Horst Halser, folgenden Antrag, der aufgrund der dringlichen Situation bitte im kommenden Ausschuß für soziale Fragen, am Montag, den 14.09.2020, als Tagesordnungspunkt zur Abstimmung gebracht werden soll.
1. Die Stadt Rosenheim erklärt sich bereit, Flüchtlinge aus dem Lager Moria, die nach Mitteleuropa evakuiert werden, aufzunehmen.
2. Sollte eine europäische Initiative zur Evakuierung nicht zustandekommen, erklärt sich die
Stadt Rosenheim bereit, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus dem abgebrannten Lager Moria, gemeinsam mit der Aktion „Sichere Häfen“ nach Rosenheim zu holen.
3. Die Stadt Rosenheim schließt sich dem Bündnis „sichere Häfen“ an.
Begründung:
Vor allem an den EU-Außengrenzen, wie in den Flüchtlingslagern in Griechenland, als auch auf dem Mittelmeer, harren tausende Geflüchtete aus, die auf unsere Hilfe angewiesen sind. Trotz der aktuellen Situation sind diese Menschen in den Lagern unter absolut unmenschlichen und unhygienischen
Bedingungen eingepfercht, während in Rosenheim bereits vorhandene Einrichtungen für Geflüchtete, mangels Bedarf schließen. Bereits im April zeigten bei der Aktion „Leave noone behind“ einige
Rosenheimer Funktionäre und Stadträte, dass akuter Handlungsbedarf besteht, diesen Menschen zu helfen. Die Stadt Rosenheim kann, wie hunderte andere Städte zuvor, ein Zeichen setzen, dass sie im
Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit ist, Geflüchtete aufzunehmen und deutlich machen, dass von Seiten der Bundesregierung und der EU dringend gehandelt werden muss. Die aktuellen Nachrichten
unterstreichen diese Forderung.

Kita-Gebühren während Corona

(Antrag vom 14.07.2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen und der Stadtrat der ÖDP, Horst Halser, stellen
hiermit folgenden Antrag:
Eltern, die während der Zeit des Corona-Lockdowns, in den Monaten März bis Mai 2020, die angebotene Notbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten nur anteilig in Anspruch genommen haben,
sollen die KiTa-Gebühren für diese Monate auch nur anteilig, entsprechend der Betreuungstage, entrichten müssen bzw. den nicht genutzten Anteil der Gebühren erstattet bekommen.
Begründung:
Während des Corona-Lockdowns wurden ab Mitte März auch die Kindertagesstätten in Bayern geschlossen – mit Ausnahme der Notbetreuung, für Alleinerziehende bzw. „systemrelevante Berufe“,
wie z.B. KrankenpflegerInnen. Eltern, die in diesem Zeitraum die Notbetreuung nicht in Anspruch
genommen haben, haben die KiTa-Gebühren erstattet bekommen.
Die Eltern, die diese Notbetreuung nur zeitweise in Anspruch genommen haben (evtl. auch nur an
einem Tag), mussten den vollen Beitrag für den jeweiligen Monat entrichten.
Eltern mussten während der Corona-Krise, aufgrund von Schul- und Kitaschließungen, die Betreuung
ihrer Kinder neu organisieren. Eine zusätzliche Herausforderung, die grundsätzlich Anerkennung verdient!
Wenn Eltern aus „systemrelevanten Berufen“ bzw. Alleinerziehende, die Möglichkeit der Notbetreuung nur teilweise oder sogar nur einen Tag in Anspruch genommen haben, müssen sie denselben
Betrag entrichten, wie Eltern, die ihr Kind den ganzen Monat über betreuen haben lassen. Dies steht
in keinem Verhältnis, weshalb eine anteilige Beitragserhebung angemessen ist.

Zudem treffen die Kosten v.a. die Elternteile, die während der Corona-Pandemie einen erheblichen
Beitrag im Gesundheitswesen oder anderen „systemrelevanten Berufen“ geleistet haben.

Corona

(Antrag vom 07.07.2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt hiermit folgenden Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat, über die zur Zeit absehbaren Folgen und Auswirkungen der Corona Pandemie auf:
– die einzelnen Dezernate der Stadt Rosenheim
– die Eigenbetriebe der Stadt Rosenheim
– die wirtschaftliche Lage der Stadt Rosenheim
– die Wirtschaft in der Region
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Maßnahmenplan zu erstellen und dem Stadtrat darzulegen, wie die Verwaltung auf die Auswirkungen der Pandemie reagieren kann.
Begründung:
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie werden sich auf die kommunalen Steuereinnahmen, wie die Einkommensteuerbeteiligung und die Gewerbesteuer auswirken. Diese werden signifikant zurückgehen. Durch die positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen der vergangenen Jahre
konnte zwar der Schuldenstand etwas reduziert und Rücklagen aufgebaut werden, allerdings sind
diese Mittel für die Finanzierung von bereits laufenden und fest eingeplanten Investitionen größtenteils bereits verplant. Deshalb sind finanzielle Engpässe zu erwarten, die Entscheidungen der Stadt
über leistbare Ausgaben beeinflussen. Um hier unsere Aufgaben als Stadträte verantwortlich ausführen zu können, brauchen wir eine frühzeitige Einschätzung der aktuellen Situation.

Kufsteiner Straße

(Antrag vom 07.07.2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister März,
Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, entsprechend dem Stadtratsbeschluss
vom 20.12.17, die Vorstellung der Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Kufsteiner Straße im nördlichen Teil.
Die Gegenüberstellung eines dreistreifigen zum vierstreifigen Ausbaus der Kufsteiner Straße soll die
vielfältigen Auswirkungen darstellen, wie zum Beispiel:
– Kosten durch notwendige Grundstückskäufe.
– Baukosten eines vierspurigen Ausbaus gegenüber eines dreispurigen Ausbaus
– Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV – Darstellung in einer Simulation
– Flächenverbrauch
– städtebauliche, wirtschaftliche Auswirkung
– Umweltverträglichkeit
– verkehrliche Auswirkung auf die Gesamtsituation
– etc.
Begründung :
Im interfraktionellen Gespräch vom 17.6. und im Verkehrsausschuss vom 23.6.2020, wurde dem
Stadtrat ausschließlich der Nachweis der höheren Leistungsfähigkeit eines 4streifigen Ausbaus der
Kufsteiner Straße, gegenüber eines 3streifigen Ausbaus erbracht. Die Machbarkeit des Ausbaus der
Kufsteiner Straße beinhaltet aber zusätzlich eine ganze Reihe von Faktoren, die für eine Entscheidung
des Stadtrates von hoher Relevanz sind.

Antrag zum Bauvorhaben Samerstraße

(Antrag vom 26.05.2020)

Die Stadtratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen und der Stadtrat der ÖDP, Horst Halser stellen hiermit folgenden Antrag,
Der Stadtrat möge beschließen:
In das am 29.04.2020, beschlossene Bebauungsplanverfahren für den Bereich zwischen Samerstraße, Schmettererstraße und Am Roßacker werden auch die Flächen für das Bauvorhaben Samerstraße 1 mit einbezogen.
Begründung:
Beim Bauvorhaben Samerstraße 1, handelt es sich um ein Grundstück, das in exponierter Lage innerhalb des Bereichs zwischen Samerstraße, Schmettererstraße und Am Roßacker liegt und deshalb in besonderer Weise, zusammen mit der weiteren Entwicklung des Gesamtareals, betrachtet werden muss. Eine gesonderte Behandlung, außerhalb des Bebauungsplanverfahrens, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber den anderen Grundbesitzern innerhalb des genannten Bereiches.
In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, wie eine Bebauung von Grundstücken möglich ist, sowie deren Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Flächen die von Bebauung freizuhalten sind und Versorgungsflächen.

Daher ist es wichtig, in diesem Zusammenhang die Entwicklung des gesamten Gebäudekomplexes an der Samerstraße, Schmettererstraße und Am Roßacker zu betrachten und zu prüfen.

Resolution des Stadtrat Rosenheim vom 21. November 2018

Die Eisenbahnstrecke München – Rosenheim – Kiefersfelden, der sogenannte Brenner- Nordzulauf, ist als Strecke des Transeuropäischen Verkehrsnetzplanes TEN-V Teil der Eisenbahnachse Berlin – Verona/Mailand.

Der Ausbau dieser Verkehrsachse im Schienennetz wird von den beteiligten Partnern als wichtiger Beitrag zum Schutz des Naturraumes Alpen und der Gesundheit der Bevölkerung auf der Brenner-Achse vor dem LKW-Transitverkehr bewertet. Die Vertragspartner Italien, Österreich, Deutschland sowie die Regionen Südtirol, Trentino, Verona und Bayern haben sich zuletzt auf dem 2. Brennergipfel am 12. Juni 2018 in Bozen für die Umsetzung der gemeinsamen verkehrspolitischen und infrastrukturellen Maßnahmen des Kernnetzkorridors im Abschnitt München – Verona ausgesprochen und dieses „Memorandum of Understanding“ unterzeichnet.

Die Erweiterung der bestehenden Bahnstrecke München–Trudering bis Kiefersfelden um ein weiteres Gleispaar ist ein Schwerpunkt im Bundesverkehrswegeplan 2030: „Dieser Streckenausbau ist vorrangig durch die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten begründet und soll einen maßgeblichen Anteil des Schienengüterverkehrs zur Entlastung der Altstrecke aufnehmen. Gleichzeitig soll jedoch auch der schnellere Personenfernverkehr vom Ausbau der Strecke profitieren….“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/5160, Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf die wiederholt vorgetragene Kritik, dass die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan ohne zuvor abgeschlossene Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen wurde, verweist die Bundesregierung auf das laufende Konsultationsverfahren im gemeinsamen deutsch-österreichischen Planungsraum. Eine Kosten-Nutzen-Analyse kann erst dann durchgeführt werden, wenn Linienführung und Ausbau-Standards feststehen.

Zu den Anforderungen an eine nachhaltige Verkehrspolitik zählen zweifellos die Vermeidung unnötiger Verkehre und die sachgerechte Verkehrslenkung. Die Durchsetzung dieser Forderungen als ausreichende Begründung anzusehen, um die weiteren Planungen zum Ausbau des Brenner-Nordzulaufs einzustellen, unterstellt, dass es keine wesentlichen Verkehrszunahmen auf der Bestandsstrecke geben wird und auch künftig geben soll.

Aktuell beträgt die mittlere Zugzahl auf der Strecke Rosenheim – Kufstein 199 Züge pro Tag. Sie steigt seit dem Tiefstand im Jahr 2009 mit 158 Zügen / Tag wieder an.

Mit diesen Zugzahlen wird nach Angaben des Bundes eine Auslastung der Kapazität der Bestandsstrecke von 85% erreicht. Wenn der Brennertunnel selbst fertiggestellt ist, können bei den Güterzügen die Zuggewichte heraufgesetzt werden, dies kann zumindest vorübergehend zu einer Minderung der Zugzahlen bei größeren Zug-Längen führen. Die Bundesregierung prognostiziert unter dieser Maßgabe eine Streckenauslastung von 70 % im Jahr 2030. Diese Einschätzung bezieht sich auf den Status Quo der aktuellen Verteilung der Güterverkehrsanteile auf Straße und Schiene. Derzeit werden knapp weniger als 30% der Güterverkehre in der Brenner-Querung auf der Schiene transportiert. Sollte es gelingen, nur ein Viertel der derzeitigen Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlegen, wäre die Streckenkapazität mit 265 Zügen / Tag zu 100 % ausgeschöpft.

Die gemeinsame verkehrspolitische Zielsetzung der Vertragspartner an der Brennerachse ist eine möglichst weitgehende Verlagerung der Güterverkehre von der Straße auf die Schiene. Die Kapazität des Brennertunnels einschl. der Bestandsstrecke über den Brenner wurde daher auf 400 Züge / Tag ausgelegt. Im Betriebsprogramm der DB ist folgende Verteilung hinterlegt:

  • auf der Bestandsstrecke 48 Nahverkehrszüge, 40 Personen-Fernverkehrszüge und 52 Güterzüge,
  • auf der Neubaustrecke 40 Personen-Fernverkehrszüge und 220 Güterzüge.

Unter dem Blickwinkel dieser Leistungspotenziale erscheint es fragwürdig, den Brenner- Nordzulauf im Umfeld von Rosenheim oder im Inntal in der Leistungsfähigkeit auf die Kapazität der Bestandstrecke zu beschränken.
Eine wesentliche Steigerung der Leistungsfähigkeit der innerstädtischen Bestandsstrecke und damit verbunden deren Ausbau erscheint mit den gesetzlichen Schutzansprüchen der Anwohner nicht vereinbar. Die Lärmbelastung an den Haupteisenbahnstrecken im Stadtgebiet ist bereits mit den aktuellen Zugzahlen außerordentlich hoch. Mehr als 10.000 Bewohner sind von der Überschreitung der Lärmgrenzwerte am Tag, mehr als 16.000 Bewohner von der Überschreitung der Lärmgrenzwerte in der Nacht betroffen. Bezogen auf die Fläche bedeutet dies eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte am Tag auf über einem Drittel des Stadtgebietes. Verschärft wird die lärmtechnisch kritische Beurteilung der Bestandsstrecke durch den Sachverhalt, dass der Einbau von Schienenstegdämpfern zur Lärmreduzierung im Innenstadtbereich wegen der engen Abfolge von Weichen großteils ausscheidet.

Um zusätzliche Erkenntnisse über die weitere Verkehrsentwicklung bis 2050 im Eisenbahnverkehr des Brenner-Nordzulaufs zu erlangen, hat das BMVI eine Szenarien- Studie mit besonderem Blick auf die Entwicklung des Eisenbahngüterverkehrs beauftragt. Parallel hierzu wird in einem laufenden Prozess zwischen Österreich, Italien und Deutschland im Rahmen der BrennerCorridorPlatform (BCP) die Dimensionierung der Zugzahlen harmonisiert. Auch die BCP wird die Erstellung weiterer Studien über die Entwicklung des Güter- und Personenverkehrs auf dem Brennerkorridor vergeben.

Die Stadt Rosenheim und die Region sind geprägt von einer hohen Siedlungsdichte, der damit einhergehenden Flächen-Knappheit und einer außerordentlich hohen landschaftlichen und naturräumlichen Qualität des Umlandes. Keine der aktuell vorliegenden Grobtrassen wird den städtebaulichen und freiräumlichen Anforderungen von Stadt und Umland gerecht. Die Stadt Rosenheim wird sich daher im weiteren Planungsprozess entschieden gegen eine Weiterverfolgung sowohl der Panger Trasse mit Querung des Aicher-Parks als auch gegen einen Ausbau der Bestandsstrecke wenden. Umso wichtiger erscheint es, im angebotenen Dialogprozess mitzuwirken und die kommunalen Vorbehalte im weiteren Planungsverlauf entschieden zum Ausdruck zu bringen und damit zur Berücksichtigung zu führen.

Eine Trassenempfehlung als Ergebnis des laufenden Planungs- und Dialogprozesses – nach Rosenheimer Einschätzung außerhalb des Stadtgebietes – würde viele der aktuellen Verunsicherungen beseitigen und die Grundlage für eine Kosten-Nutzen- Analyse schaffen. Sowohl städtische als auch regionale Entwicklungsziele könnten auf diese Planungsoption abgestimmt werden. Ob ein zusätzliches Gleispaar in Aufwand und Eingriff tatsächlich gerechtfertigt ist, muss zu einem späteren Zeitpunkt in den formalen Rechtsverfahren entschieden werden, dann auch unter Bewertung der Wirkung weiterer verkehrspolitischer Maßnahmen und der Entwicklung der Güterverkehrsmengen auf der Schiene in den nächsten Jahren.

Aus diesen Gründen und angesichts der dargestellten Sach- und Rechtslagen ist eine Positionierung der Stadt in den zukünftig anstehenden Verfahrensschritten wie im Beschlussvorschlag dargestellt dringend erforderlich.

Die Stadt Rosenheim wird als Resolution des Stadtrates gegenüber EU, Bund und Freistaat Bayern sowie durch ihre Verwaltung im Dialogverfahren gegenüber dem Vorhabensträger und ggf. in einem Planfeststellungsverfahren oder anderen Genehmigungsverfahren folgende Standpunkte vertreten:

  1. Bis zur Darlegung der Notwendigkeit der Trasse ist die Planung zu stoppen.
  2. Die Stadt fordert, bereits im überregionalen Netz die Aufteilung der Verkehre dahingehend zu überprüfen, welche Verkehre überhaupt über die Route München – Rosenheim – Innsbruck – Brenner – Verona geführt werden müssen. Die Umverteilung von Verkehren, die hier nicht zwingend geführt werden müssen, auf andere Strecken wird gefordert.
  3. Jede Kapazitätssteigerung auf der StreckeMünchen–Rosenheim–Salzburg bzw. München – Rosenheim – Kiefersfelden darf nicht zu Lasten der augenblicklichen Leistungsfähigkeit / Taktung des ÖPNV und damit nicht zu Lasten der Pendler gehen.
  4. Eine Umgehungstrasse über das Gebiet der Stadt Rosenheim wird ausdrücklich abgelehnt, da hiermit wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen und sensible Siedlungsräume der Stadt durchschnitten sowie wertvolle Kulturdenkmäler gefährdet werden.
  5. Eine Führung des gesamten Zulaufverkehrs zum Brennerbasistunnel auf der Bestandsstrecke durch die Stadt Rosenheim wird ausdrücklich abgelehnt, auch wenn damit der Ausbau der Bestandsstrecke zusammen mit konventionellen Lärmschutzmaßnahmen verknüpft wäre.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 43
Nein-Stimmen: 0

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